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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92   

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https://dejure.org/1993,6495
VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92 (https://dejure.org/1993,6495)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1993 - 10 S 380/92 (https://dejure.org/1993,6495)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1993 - 10 S 380/92 (https://dejure.org/1993,6495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Motorsportanlage; Stillegung nach BImSchG § 20 Abs 2 S 1; Motorsportanlage als bauliche Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Motorsportanlage im Außenbereich? (IBR 1993, 401)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Ebenso kann offenbleiben, ob die Sprunghügel im Hinblick auf ihre Vielzahl und ihren Umfang als Aufschüttungen im Sinne von § 29 S. 3 BauGB anzusehen sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 27.7.1990, ZfBR 1990, 302) oder unabhängig davon mit dem Verwaltungsgericht eine Genehmigungspflicht derartiger Aufschüttungen bundesrechtlich nach den Prinzipien des Wyhl-Urteiles (BVerwG, Urt. v. 19.12.1985, BVerwGE 72, 300) begründet ist.

    Soweit er einen atypischen Umstand darin sieht, daß eine baurechtliche Genehmigungspflicht allenfalls nach den Grundsätzen des zum Errichtungszeitpunkt noch nicht existenten und ihm daher nicht bekannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.12.1985, a.a.O.) bestehe, geht dieses Argument ins Leere, da die Motorsportanlage - wie oben ausgeführt - schon unabhängig hiervon baurechtlich genehmigungsbedürftig war.

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Ebenso kann offenbleiben, ob die Sprunghügel im Hinblick auf ihre Vielzahl und ihren Umfang als Aufschüttungen im Sinne von § 29 S. 3 BauGB anzusehen sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 27.7.1990, ZfBR 1990, 302) oder unabhängig davon mit dem Verwaltungsgericht eine Genehmigungspflicht derartiger Aufschüttungen bundesrechtlich nach den Prinzipien des Wyhl-Urteiles (BVerwG, Urt. v. 19.12.1985, BVerwGE 72, 300) begründet ist.
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Der - geplante und realisierte - Anlagenkern weist sowohl nach Aktenlage als auch nach dem Ergebnis des eingenommenen Augenscheins mehrere unselbständige Teile auf, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind und - jedenfalls funktional im Zusammenhang mit der Motorsportanlage insgesamt - bodenrechtliche Relevanz besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1973, BVerwGE 44, 59; Urt. v. 1.11.1974, DVBl. 1975, 497; Urt. v. 7.9.1979, DVBl. 1980, 232; Schlichter, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 29 RdNr. 6).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Soweit das Landratsamt mit Schreiben vom 15.2.1977 dem Kläger - unter Verkennung der Rechtslage - mitgeteilt hat, die Anlage gelte mit der Anzeige als genehmigt im Sinne des BImSchG, kann das den Kläger nicht schützen, weil die Anlage nicht im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Rechtsansicht, sondern zu einem früheren Zeitpunkt errichtet und in Betrieb genommen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1971, GewArch. 1975, 94 f. und Urt. v. 5.12.1990, BVerwGE 85, 368, 372 m.w.N. aus der Rechtspr.).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Denn selbst ein Vorhaben, das voll im Einklang mit den Darstellungen eines Flächennutzungsplans steht, setzt sich nicht deshalb gegenüber anderen entgegenstehenden bzw. beeinträchtigten öffentlichen Belangen durch (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.7.1990, ZfBR 1990, 249 m.w.N. aus der Rechtsprechung, Gaentzsch, BauGB, 1991, § 35 RdNr. 44).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 13.73

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Der - geplante und realisierte - Anlagenkern weist sowohl nach Aktenlage als auch nach dem Ergebnis des eingenommenen Augenscheins mehrere unselbständige Teile auf, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind und - jedenfalls funktional im Zusammenhang mit der Motorsportanlage insgesamt - bodenrechtliche Relevanz besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1973, BVerwGE 44, 59; Urt. v. 1.11.1974, DVBl. 1975, 497; Urt. v. 7.9.1979, DVBl. 1980, 232; Schlichter, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 29 RdNr. 6).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Es bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung darüber, ob die nach Begründung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht (1.3.1975) erfolgten Änderungen der Anlage (insbesondere Veränderung der Streckenführung, Verlängerung der Gesamtstrecke von 1500 auf 1600 m) als wesentliche Änderungen anzusehen wären, die dann eine Pflicht zur Genehmigung nach § 15 BImSchG ausgelöst hätten, aufgrund deren Fehlens nach § 20 Abs. 2 BImSchG hätte eingeschritten werden können (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.12.1983, NVwZ 1984, 305).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77

    Bestandsschutz bei einem Schrottlagerplatz im Außenbereich; Begriff der baulichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92
    Der - geplante und realisierte - Anlagenkern weist sowohl nach Aktenlage als auch nach dem Ergebnis des eingenommenen Augenscheins mehrere unselbständige Teile auf, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind und - jedenfalls funktional im Zusammenhang mit der Motorsportanlage insgesamt - bodenrechtliche Relevanz besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1973, BVerwGE 44, 59; Urt. v. 1.11.1974, DVBl. 1975, 497; Urt. v. 7.9.1979, DVBl. 1980, 232; Schlichter, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 29 RdNr. 6).
  • VG Koblenz, 06.07.2011 - 7 L 538/11

    Keine MX-5-Challenge auf ehemaligem Flugplatzgelände

    Gegen einen darauf gründenden Schutz der Antragstellerin spricht zudem, dass sie die Anlage nicht selbst errichtet hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 1993 - 10 S 380/92 -, juris) und sich nicht darauf berufen kann, sie habe ihre Tätigkeit im Vertrauen auf das Verhalten des Antragsgegners aufgenommen.
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